Ergänzende Materialien zum Buch

Bei der Menschenrechtscharta handelt es sich um eine rechtlich nicht bindende Resolution. Sie ist nicht wie ein Gesetzestext zu zitieren, auch wenn die Resolution dem äußeren Erscheinungsbild nach einem Gesetz ähnelt. Nach APA7 ist wie folgt zu zitieren:

Literaturverzeichnis:

Name der Resolution/Konvention, Tag Monat, Jahr, URL

Beispiel: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 10. Dezember, 1948, https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

Im-Text-Zitation:

(Name der Resolution/Konvention [ggf. Abkürzung], Jahr, Artikel xx, ggf. Paragraph bzw. Absatz xx)

Beispiel: (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte [AEMR], 1948, Artikel 1)

Ab der zweiten Nennung: (AEMR, 1948, Art. 27, Abs. 2)